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| Abmahnungen - ebay Hobbyhändler oder Profi? |
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| Geschrieben von Frank | |
| Mittwoch, 26. November 2008 | |
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Nicht selten kommt es vor, dass ebay-Verkäufer von Abmahnwellen getroffen werden und von einem "lieben Mitbewerber" anwaltliche Post bekommen. Häufig wird die Abmahnung damit begründet, dass man als Gewerbetreibender eingestuft wird und bestimmte, diesbezuegliche Regeln nicht eingehalten hat.
Interessant ist hier ein Urteil des Landgerichts Coburg (LG Coburg, Az: 1 HK O 32/06): "ein ebay-Verkäufer wird erst zum Gewerbetreibenden, wenn er die Voraussetzungen eines ebay-Powersellers erfüllt: er hat ein Handelsvolumen von mindestens 3000 Euro Umsatz pro Monat oder verkauft wenigstens 300 Artikel pro Monat" Sollten Sie ggf. in Zukunft von einer entsprechenen Abmahnung getroffen werden, so ist dieses Urteil vielleicht hilfreich. (Wenn Sie selbst bereits Erfahrungen mit Abmahnungen gemacht haben, so teilen Sie diese bitte allen Besuchern dieser Site über nachfolgendes Kommentarfeld mit) |
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| Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 18. Februar 2009 ) |
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