Kopfbereich

Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Die besten Deals in Deiner Stadt - bis zu 70% günstiger.
Für jeden neu eingereichten Tipp gibt es das neue
OMAS SPARSTRUMPF e-book GRATIS !

Tipp einreichen

Inhalt

ALLE |0-9 |A |B |C |D |E |F |G |H |I |J |K |L |M |N |O |P |Q |R |S |T |U |V |W |X |Y |Z

ARTIKELÜBERSICHT Beiträge allgemeine TIPPS

Suche nach Schlagwort : persönlichkeitstest.machen, empfehlen.grundlage, partnervermittlung, persönlichkeit, unverbindlichen


Abmahnungen - ebay Hobbyhändler oder Profi? PDF Drucken E-Mail
Benutzer Bewertung: / 1
SchlechtSehr Gut 
Geschrieben von Frank   
Mittwoch, 26. November 2008

Abstimmung 2.7/5 (7 Sterne)

Nicht selten kommt es vor, dass ebay-Verkäufer von Abmahnwellen getroffen werden und von einem "lieben Mitbewerber" anwaltliche Post bekommen. Häufig wird die Abmahnung damit begründet, dass man als Gewerbetreibender eingestuft wird und bestimmte, diesbezuegliche Regeln nicht eingehalten hat. 
Interessant ist hier ein Urteil des Landgerichts Coburg (LG Coburg, Az: 1 HK O 32/06):
"ein ebay-Verkäufer wird erst zum Gewerbetreibenden, wenn er die Voraussetzungen eines ebay-Powersellers erfüllt: er hat ein Handelsvolumen von mindestens 3000 Euro Umsatz pro Monat oder verkauft wenigstens 300 Artikel pro Monat"
Sollten Sie ggf. in Zukunft von einer entsprechenen Abmahnung getroffen werden, so ist dieses Urteil vielleicht hilfreich.

(Wenn Sie selbst bereits Erfahrungen mit Abmahnungen gemacht haben, so teilen Sie diese bitte allen Besuchern dieser Site über nachfolgendes Kommentarfeld mit)
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 18. Februar 2009 )
 
< zurück   weiter >